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Sure 2: die Kuh   (übersetzt von Superman)

Die Verse 222-242 der zweiten Sure, "die Kuh", beinhalten hauptsächlich Gesetze, die Ehe und Scheidung behandeln. Geschlechtsverkehr während der Menstruation ist verboten (Vers 222). Der Grund für die Offenbarung von Vers 223 sind die Juden, denn in einem Hadith von Imam Muslim und anderen Überlieferern heißt es, dass die Juden meinen, dass wenn jemand sich seiner Frau vaginal, aber von hinten nähert und daraus eine Schwangerschaft resultiert, das Kind schielend zur Welt kommt. Um dieses zu widerlegen wurde Vers 223 offenbart: "Eure Frauen sind euch ein Acker; so naht eurem Acker, wann und wie ihr wollt" Dieser Vers wird auch als Verbot analen Verkehrs interpretiert. Qutb meint, dass der Gebrauch des Wortes "Acker" mit seinem Bezug auf Ackerbau und Produktion, hauptsächlich im Kontext von Fertilität und Erschaffung zu sehen sei - oder, wie Maududi es ausdrückt, Allahs "Absicht in der Erschaffung der Frau ist nicht nur die Entspannung der Männer". Es sei ebenso seine Absicht für die Zeugung von Kindern zu sorgen.

Die Regelungen für Scheidungen betonen, dass Frauen prinzipiell "gleiche Rechte wie Männer haben", nichtsdestotrotz Männer aber "einen gewissen Vorrang vor ihnen [den Frauen] haben" (Vers 228). Dies könnte der Grund sein, warum Männer sich von ihren Frauen scheiden lassen können, indem sie einfach "Talaq" (Ich verstoße Dich) dreimal wiederholen, dieses aber Frauen nicht möglich ist. Durch diese einfache Art der Scheidung kann es zu einer solchen bei schon kleinen emotionalen Aufwallungen des Mannes kommen, welche gefolgt werden würde durch einen Akt der Versöhnung. Aber die Möglichkeit der Versöhnung ist durch den Koran dahingehend verhindert, dass ein Ehegatte, der seine Frau durch dreimaliges Sprechen von "Talaq" verstößt nicht wieder mit ihr zusammen kommen kann, bis sie einen anderen Mann geheiratet hat und dieser sie ebenfalls durch dreimaliges Sprechen von "Talaq" verstößt (Vers 230). Aufgrund dieser Anweisung entstand das Konzept der "temporären Ehemänner", welche auf Geheiß muslimischer Geistlicher verstoßene Ehefrauen heiraten und wieder verstoßen, so dass diese zu ihren vorigen Ehemännern zurückkehren können. Diese Möglichkeit führt auch zu Missbrauch, wie man sich leicht vorstellen kann.

Die Verse 234 und 240 behandeln die Modalitäten der Versorgung von Witwen durch den Besitz ihrer verstorbenen Ehemänner. Für diejenigen, die sich für das Konzept der Abrogation (Naskh) interessieren, sei angemerkt, dass bei Ibn Kathir vermerkt ist, dass "Vers 240 durch die Mehrzahl der Gelehrten als durch Vers 2:234 abrogiert angesehen wird.

Die Verse 243 bis 260 beziehen sich wieder auf die Kinder Israels, festgemacht an verschiedenen biblischen Geschichten, welche aber nicht sehr detailliert wiedergegeben werden. Die Juden weigerten sich zu kämpfen, nachdem es ihnen befohlen wurde (Vers 246) und sie rebellieren bei der Ernennung Sauls zum König (Vers 247). Wenn Allah gewollt hätte, so hätten alle Völker an seine Propheten geglaubt, warum dies aber nicht seinem Willen entsprach, bleibt ohne Erklärung. (Vers 253). Laut dem islamischen Gelehrten Mahmoud Ayoub gilt der Vers 255, bekannt als der "Thron-Vers" (Ayat Al-Kursi), als "einer der großartigsten Verse des Koran". Daher habe selbiger "eine herausragende Rolle in der muslimischen Frömmigkeit". Der Prophet des Islam, Mohammed, verkündete selbst, dass "immer wenn ein Muslim zu Bett geht, er den Vers "Al-Kursi" rezitieren solle, so dass ein Wächter von Allah den Gläubigen beschützen und Satan sich bis zum Sonnenaufgang nicht nähern wird" und er verkündete an anderer Stelle, dass dieser Vers, der "großartigste Vers im Buche Allahs sei". Qurtubi erzählt, dass "als der Thronvers verkündet wurde,sich jeder König auf der Welt niederwarf und die Kronen selbiger Könige von ihren Köpfen fiel" und rezitiert einen Ausspruch Mohammeds, in welchem Allah Moses von dem großen Segen erzählt, den Menschen erhalten, wenn sie den Thron-Vers sprechen - ein weiterer Beleg für die Annahme, dass die Schriftbesitzer einige Inhalte des Korans kennen, diese aber in ihren eigenen Schriften grob verfälschten.

Direkt im Anschluss folgt der bekannte Ausspruch, dass im "Glauben kein Zwang" sei (Vers 256). Vertreter der Muslime in westlichen Ländern zitieren diesen Vers oft, um zu beweisen, dass der Islam nicht mit dem Schwert verbreitet worden sei oder um zu behaupten Islam sei eine Religion des Friedens. Bezugnehmend auf einen frühen Muslim, Mujahid bin Jabr, wird dieser Vers durch 9:29 abrogiert, in welchem den Muslimen befohlen wird, gegen die Leute des Buches zu kämpfen. Andere wiederum, bezugnehmend auf den Islamischen Historiker Tabari, meinen, dass 2:256 niemals abrogiert wurde, aber in Bezug auf die Schriftbesitzer präzisiert wurde. Diese sollen nicht zum Islam gezwungen werden, sondern können ihre Religion praktizieren, solange sie "jizya" (Minderheitensteuer) zahlen und sich "als Untergebene fühlen".

Viele sehen in Vers 256 einen Widerspruch zum muslimischen Befehl Jihad gegen die Ungläubigen zu führen, aber eigentlich besteht kein Widerspruch, denn das Ziel des Jihad ist nicht die erzwungene Konversion zum Islam, sondern die Unterwerfung der Ungläubigen innerhalb des islamischen Gesellschaftssystems. Asad sagt: "Alle islamischen Rechtsgelehrten (fuqhad), ohne Ausnahme, sind der Meinung, dass erzwungene Konversion null und nichtig ist und dass jeder Versuch einen Ungläubigen zum Islam zu zwingen eine Sünde darstellt". Ein Rechtsspruch, welcher der weitverbreiteten Fehlannahme widerspricht, dass Islam die Ungläubigen vor die Wahl Konversion oder Tod stellt. Vielmehr ist es so, dass die Wahl, so hat es Mohammed selbst formuliert, zwischen Konversion, Unterwerfung als "Dhimmis" oder dem Tod besteht. Qutb negiert, dass Vers 256 dem Befehl "zu kämpfen bis die Religion Allahs ist" (Vers 193) widerspricht, da er behauptet, dass "Islam keine Gewalt anwendet um seinen Glauben zu verbreiten". Vielmehr sei das primäre Ziel des Dschihad "die Errichtung einer funktionierenden Gesellschaft, in der alle Bürger, einschließlich der Angehörigen anderer religiöser Kulte, die Möglichkeit haben in Frieden und Sicherheit zu leben - gleichwohl sie nicht die selben Rechte haben, wie es in 9:29 festgeschrieben ist. Für Qutb ist diese "funktionierende Gesellschaft" das "islamische Gesellschaftssystem", dessen Errichtung eines der Hauptziele des Jihad ist.

In diesem Licht passen die Verse 256 und 193 zusammen ohne sich zu widersprechen. Muslime sollen kämpfen bis "die Religion Allahs ist", "aber sie sollen niemanden dazu zwingen die Religion Allahs anzunehmen". Sie erzwingen die Unterwerfung derjenigen, die nicht konvertieren, um den diskriminierenden und erniedrigenden Regeln des Dhimmi-Daseins zu entkommen, - sollten diese aber konvertieren, so tun sie dies aus freien Stücken. Einzig am letzten Tag der Welt wird Jesus, der Prophet des Islam, auf die Erde zurückkehren, den Islam durchsetzen und die Geschichte des Christentums und damit die Notwendigkeit der Jizya, welche die Dhimmis entrichten, beseitigen. Ab diesem Tag "wird die Religion Allahs sein" und auch der Jihad wird nicht mehr benötigt.

Die Verse 261-286 ermahnen die Gläubigen zu karitativen Spenden und verurteilen den Wucher - was die Begründung für die islamische Abneigung gegenüber zinsbehafteten Bankgeschäften ist. Vers 282 legt fest, dass die Zeugenaussage zweier Frauen, der Zeugenaussage eines Mannes entspricht. Mohammed erklärt, "diese Anordnung resultiere aus der Mangelhaftigkeit des weiblichen Verstandes."

So viel zur "Kuh". Nächste Woche: Der Anfang von Sure 3, "Die Familie Imran", und warum Gläubige keine Ungläubigen zu Freunden und Beschützern nehmen sollen.

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  Sure 3, Verse 1-32

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Englischer Original-Artikel:
        BLOGGING THE QUR'AN, Sura 2, "The Cow", verses 222-286

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        Adel Th. Khoury, ISBN alt: 3579080245, ISBN neu: 978-3579080246
        Rudi Paret, ISBN alt: 3170198297, ISBN neu: 978-3170198296

Online existieren n.a. folgende deutschsprachige Nachschlagemöglichkeiten:
        theology.de
        Saudisches Dawa-Ministerium
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