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Sure 4: die Frauen   (übersetzt von Hubertus)

Die Verse 17-28 der Sure 4 "Frauen" führt die verschiedenen Regelungen für Ehe und die Behandlung von Frauen fort. Die Verse 17 und 18 setzen den Aufruf zur Reue fort, in Vers 16 mit der Warnung, dass Allah die Reue nur von denen annehmen wird, die aus Unkenntnis gesündigt haben und nicht wohlgesinnt ist den Sinneswandlungen auf dem Sterbebett. Dann verbietet es Vers 19, Frauen gegen ihren Willen zu vererben, und schreibt vor, sie nicht zu drangsalieren, um ihnen einen Teil oder alles ihrer Morgengabe abzunehmen - "es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches". Aisha, Mohammeds Lieblingsfrau, berichtet gemäß Mishkat al-Masabih, dass Mohammed sprach: "Der Beste von Euch ist der, der am besten zu seiner Frau ist, und ich bin am besten zu meinen Frauen."

Die Verse 20 und 21 führen diese Ermahnungen bezüglich der Behandlung fort, indem sie den Männern sagen, dass, wenn sie sich entscheiden, "eine Gattin an Stelle einer anderen eintauschen" zu wollen, so dürfen sie die Morgengabe nicht zurücknehmen, die sie der entlassenen Frau zuvor gegeben haben. Die Verse Verse 22 bis 25 untersagen die Heirat mit verschiedenen Frauen, die über Blut oder Anheirat anverwandt sind.

Vers 23 zählt "Nährmütter", oder wörtlich "die euch gestillt haben" zu denen, die es verboten ist zu heiraten. Männer und Frauen, die nicht miteinander verwandt sind, ist es gemäß islamischen Recht verboten, allein beisammen zu sein. Aber ein Mann und eine Frau, denen es verboten ist, einander zu heiraten, d.h. die in irgendeiner Weise verwandt sind, können miteinander allein sein. Einst kam eine Frau zu Mohammed und sagte ihm, dass ihr Ehemann Abu Hudhaifa aufgebracht sei, weil ein freigelassener Sklave, ein junger Mann, der die Pubertät erreicht hatte "ihr Haus offen betrat". Mohammed sagte zu ihr: "Säuge ihn und Du wirst für ihn rechtskräftig unerreichbar und (der Verdruss), den Abu Hudhaifa in seinem Herzen fühlt, wird verschwinden." Die Frau berichtet später, dass es funktionierte: "So säugte ich ihn, und das, was (da war) im Herzen von Abu Hudhaifa, verschwand." Diese Anweisung gewann vor kurzem weltweite Aufmerksamkeit, als ein Gelehrter der Kairoer Al-Azhar Universität, der höchsten respektierten Autorität des sunnitischen Islams, empfahl, dass damit ein Problem am Arbeitsplatz gelöst werden könnte: Ein Mann könnte mit einer Frau allein sein und mit ihr zusammenarbeiten, einer Frau, mit der er nicht verwandt sei, wenn die Frau den Mann stillen würde und sie somit seine Nährmutter würde. Nachdem die Geschichte bekannt wurde und die Al-Azhar ein Objekt des internationalen Gespöttes wurde, wurde der Gelehrte, der dieses empfohlen hatte, suspendiert. Nicht eingegangen wurde allerdings auf die Grundlage dieser Empfehlung, die Worte von Mohammed selbst.

Vers 24 untersagt es Muslimen, Frauen zu heiraten, die schon verheiratet sind. Ausnahme hiervon sind Sklavinnen: Gemäß islamischem Recht wird, sobald eine Frau gefangen und versklavt wird, eine bestehende Ehe augenblicklich annulliert (siehe Umdat al-Salik 09.13). Zu einem Zeitpunkt haben, so berichtet ein Hadith gemäß Sahih Muslim, "die Gefährten des Boten Allahs es unterlassen, mit den gefangenen Frauen Geschlechtsverkehr zu haben, weil ihre Ehemänner Polytheisten gewesen sind." So haben die Gefährten "den Propheten in dieser Sache befragt und dieser Ayah (Vers) wurde offenbart ... folglich hatten wir Geschlechtsverkehr mit den Frauen." Ibn Kathir sagt, dass diese Verse auch die Zeitehe untersagen – eine Ehe mit einem vorbestimmten Enddatum, welche Schiiten als nie verboten ansehen. Unterdessen sollten Männer, die nicht das Geld besitzen, um eine gläubige Frau zu heiraten, eine muslimische Sklavin heiraten (Vers 25).

Die Verse 29 bis 33 enthalten allgemeine moralische Ermahnungen, so das Verbot des Selbstmords (Verse 29-30). Sind Selbstmordattentate von diesem Verbot betroffen? Die muslimischen Führer, die diese rechtfertigen, sagen, dass dies nicht so sei, da das Ziel der Handlung nicht sei, sich selbst zu töten, sondern Ungläubige zu töten und somit wird dieses töten und getötet werden durch das Paradies gemäß Koranvers 9:11 belohnt. Mehr dazu, wenn wir diesen Vers behandeln. Vers 31 weist Muslime an, die "schweren Sünden" zu vermeiden. Hafidh Dhahabi führt 70 schwere Sünden in seinem Buch Kitab ul-Kaba'ir [hier 76, i-d.info], angefangen mit "Schirk" (Beigesellung), also dem Zuordnen von Partnern zu Allah (z.B. zu sagen, dass Jesus Gottes Sohn sei), des weiteren die schwarze Magie, den Ehebruch, die Desertion vom Schlachtfeld, das Trinken von Alkohol, das Lügen, das Stehlen, den Stolz, das Veruntreuen von Beute, die Bespitzelung der Privatsphäre, Muslimen Schaden zuzufügen, über Muslime schlecht zu reden, dem Ehemann nicht zu folgen und das Anfertigen von Bildern. Andere Auflistungen fügen weitere hinzu. Ein anderes Buch, Al Ashba wa al-Nadha'ir, listet Verstösse wie das Essen von Schweinefleisch, das Tanzen, das Kastrieren der eigenen Sklaven, Apostasie [Abfall vom Glauben, also vom Islam, i-d.info], das Schachspiel, Masturbation und Drogenmissbrauch neben den anderen schweren Sünden auf.

Vers 34 bedeutet Männern, ihre ungehorsamen Frauen erst nach einer Warnung zu schlagen und sie dann anzuweisen, in getrennten Betten zu schlafen. Dies ist natürlich ein sehr umstrittener Vers, so dass eine gesonderte Betrachtung, wie unterschiedliche Übersetzer das Schlüsselwort "waidribuhanna" übersetzen, von besonderer Bedeutung ist.

Rudi Paret: "und schlagt sie!"
M. A. Rassoul: "und schlagt sie!"
Azhar: "dürft ihr sie (leicht) strafen (ohne sie zu erniedrigen)."
Zaidan: "und (erst danach) einen (leichten) Klaps geben"

[Spencer listet natürlich verschiedene englische Übersetzungen auf, nicht die deutschen, die wir hier gewählt haben, i-d.info]
Laleh Bakhtiar, die mit einer [englischen] Neuübersetzung eine weite Öffentlichkeit erreicht hat, übersetzt es als "sich von ihnen entfernen" ("go away from them"). Im Lichte der Einhelligkeit unter den nichtmuslimischen [bei uns: Paret] wie muslimischen [unsere 3 übrigen, i-d.info] Übersetzern ist dies schwerlich aufrechtzuerhalten – alle diese Autoritäten sollen diesen Absatz falsch verstanden haben, bis Frau Bakhtiar kam? Aber ihr Antrieb ist verständlich, wo doch viele Muslime heutzutage diese Verse mit heftiger Verlegenheit betrachten. Asad führte eine Vielzahl von Bräuchen auf, bei denen Mohammed "das Schlagen von Frauen verbot", woraus er folgert, dass das Schlagen der Ehefrauen "kaum erlaubt sei und bevorzugt vermieden werden sollte."

Jedoch ist dies bedauerlicherweise keine einstimmige Sicht. Sheikh Syed Mahmud Allusi gibt in seinem Kommentar "Ruhul Ma’ani" vier Gründe an, warum ein Mann seine Frau schlagen darf: "Wenn sie sich weigert, sich für ihn schön zu machen", "wenn sie trotz seines Verlangens den Geschlechtsverkehr verweigert", "wenn sie das Beten oder die rituellen Waschungen verweigert" und "wenn sie ohne eine gültige Begründung aus dem Haus geht".

Auch ist Mohammeds Beispiel normativ für Muslime, da er ja ein "hervorragendes Vorbild im Verhalten" darstellt (Koran 33:21) – und Aisha berichtet, dass Mohammed sie geschlagen hat. Er ging eines Abends aus dem Haus, als er dachte, dass sie eingeschlafen sei, und sie folgte ihm verstohlen. Mohammed sah sie, und wie Aisha wiedergibt: "Er traf mich auf der Brust, was mir Schmerzen bereitete, und dann sagte er: 'Glaubtest Du, dass Allah und sein Gesandter Dich ungerecht behandeln würden?'"

Das Schlagen von Frauen existiert in allen Kulturen, aber nur im Islam ist es göttlich sanktioniert. Amnesty International berichtet, dass "gemäß des 'Pakistan Institute of Medical Sciences' über 90% der verheirateten Frauen davon berichten von ihren Ehemännern getreten, geschlagen oder sexuell missbraucht zu werden, wenn diese unzufrieden mit dem Kochen oder dem Putzen waren oder wenn die Frauen dabei 'versagten', ein Kind zu gebären oder wenn sie ein Mädchen statt eines Jungen geboren haben."

Aisha selbst sagte es: "Ich habe keine Frau gesehen, die so viel erleidet wie die gläubige Frau."

Nächste Woche: Was aus denen wird, die Allah verflucht hat.



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  Sure 4, Verse 35-104

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Englischer Original-Artikel:
        BLOGGING THE QUR'AN, Sura 4, "Women"

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        Adel Th. Khoury, ISBN alt: 3579080245, ISBN neu: 978-3579080246
        Rudi Paret, ISBN alt: 3170198297, ISBN neu: 978-3170198296

Online existieren n.a. folgende deutschsprachige Nachschlagemöglichkeiten:
        theology.de
        Saudisches Dawa-Ministerium
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