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Sure 9: die Reue   (übersetzt von Martin)

Vers 29 von Kapitel 9 des Koran beauftragt die Muslime, wie wir letzte Woche gesehen haben, gegen die Juden und Christen zu kämpfen, "bis sie eigenhändig den Tribut in voller Unterwerfung entrichten".

Asad, Daryabadi und andere westlich orientierte Kommentatoren behaupten, daß die Dschizya nur eine Steuer für die Befreiung vom Wehrdienst war. Asad erklärt: "Jeder wehrtaugliche Muslim ist verpflichtet, im Dschihad (d.h. in einem gerechten Krieg für die Sache Gottes) die Waffen zu ergreifen, wann immer die Freiheit seines Glaubens oder die politische Sicherheit seiner Gemeinschaft gefährdet ist... Da dies in erster Linie eine religiöse Verpflichtung ist, kann von nichtmuslimischen Bürgern, die sich der Ideologie des Islam nicht anschließen, gerechterweise nicht erwartet werden, daß sie dieselbe Pflicht annehmen." [In Asads monumentalem englischsprachigem Werk "The Message of The Quran", welches Übersetzung und Kommentierung in einem darstellt, zu finden, i-d.info]

Aber diese Kommentatoren übergehen stillschweigend den letzten Teil von Vers 29, der die Erniedrigung von Nicht-Muslimen befiehlt.

Um zu erläutern, wie die Juden und Christen sich unterworfen fühlen müssen, zitiert Ibn Kathir einen Ausspruch von Mohammed: "Grüßt die Juden und Christen nicht als erste mit Salam (dem Friedensgruß), und wenn ihr jemanden von ihnen auf der Straße trefft, zwingt ihn auf den schmalsten Durchgang."[Sahih Muslim 26/5389, i-d.info]. Er fährt dann fort, den berüchtigten Pakt von Umar zu skizzieren, eine Vereinbarung, die nach islamischer Tradition zwischen dem Kalifen Umar, der von 634 bis 644 über die Muslime herrschte, und einer christlichen Gemeinschaft geschlossen wurde.

Dieser Vertrag lohnt eine nähere Betrachtung, weil er zur Grundlage des islamischen Gesetzes betreffend die Behandlung der Dhimmis wurde. Mit bemerkenswert geringer Variation, wann immer in der islamischen Geschichte das islamische Gesetz strikt durchgesetzt wurde, gibt dieser Vertrag an, wie Nicht-Muslime im Allgemeinen behandelt wurden. Vom vollständigen Text ausgehend, wie Ibn Kathir ihn hat, sind dies die Bedingungen, die Christen im Gegenzug für die "Sicherheit für uns selber, Kinder, Eigentum und Angehörige unserer Religion" akzeptierten - Bedingungen, die laut Ibn Kathir "deren fortwährende Erniedrigung, Herabsetzung und Schande sicherstellten". Die Christen werden folgende Dinge nicht tun:

1. "ein Kloster, eine Kirche oder einen Altarraum für einen Mönch" bauen
2. "irgendeine Gottesdienststätte instandsetzen, die Instandsetzung benötigt"
3. solche Orte "für den Zweck der Feindseligkeit gegen Muslime" benutzen
4. "einen Spion gegen die Muslime in unsere Kirchen oder Wohnungen einlassen oder einen Betrug [oder Verrat] gegen Muslime verbergen"
5. die "Kleidung, Mützen, Turbane, Sandalen, Haarstil, Sprechweise, Spitznamen oder Titel" der Muslime nachahmen
6. "auf Sätteln reiten, Schwerter über die Schultern hängen, Waffen irgendwelcher Art sammeln oder diese Waffen tragen"
7. "unsere Siegel auf Arabisch gravieren"
8. "Alkohol verkaufen" - Christen im Irak gerieten in den letzten Jahren in Konflikt mit Muslimen, die diese Regel wieder geltend machten
9. "unsere Kinder über den Koran unterrichten"
10. "Praktiken von Schirk bekanntmachen" - Schirk bedeutet, Allah Partner zuzuordnen, wie zum Beispiel Jesus als Sohn Gottes. Mit anderen Worten, christliche und andere nichtmuslimische religiöse Praxis muß privat stattfinden, wenn nicht sogar im Verborgenen
11. "Kreuze an der Außenseite unserer Kirchen errichten oder Kreuze oder unsere Bücher in der Öffentlichkeit auf muslimischen Straßen oder Märkten vorzeigen" - noch einmal, christlicher Gottesdienst darf nicht in der Öffentlichkeit stattfinden, wo Muslime ihn sehen und verärgert werden können
12. "Glocken in unseren Kirchen läuten, außer diskret, oder unsere Stimmen erheben, während wir unsere heiligen Bücher innerhalb unserer Kirchen in Gegenwart von Muslimen rezitieren, noch unsere Stimmen [zum Gebet] bei unseren Begräbnissen erheben oder Fackeln bei Begräbnisprozessionen auf muslimischen Straßen oder Märkten anzünden"
13. "unsere Toten neben muslimischen Toten beerdigen"
14. "Sklaven kaufen, die von Muslimen gefangen genommen wurden"
15. "irgendjemanden zum Schirk einladen" - das heißt nicht missionieren, obwohl Christen einwilligen, folgendes nicht zu tun:
16. "irgendjemanden von den Unsrigen davon abhalten, den Islam anzunehmen, wenn er sich so entschieden hat". Somit können Christen die Objekte von Missionierung sein, aber dürfen sich nicht selbst damit befassen
17. "irgendeinen Muslim schlagen".

Unterdessen werden die Christen folgende Dinge tun:
1. den Muslimen erlauben, "in unseren Kirchen auszuruhen, ob sie bei Tag oder Nacht kommen"
2. "die Türen [unserer Gotteshäuser] für die Reisenden und Vorübergehenden öffnen"
3. "den Muslimen, die als Gäste kommen", drei Tage lang Verpflegung und Essen bereitstellen
4. "die Muslime respektieren und die Plätze, auf denen wir sitzen, verlassen, wenn die Muslime belieben, dort zu sitzen" - der Schatten von Jim Crow! [Jim Crow ist das US-amerikanische Stereotyp eines tanzenden, singenden, mit sich und der Welt zufriedenen, aber unterdurchschnittlich intelligenten Schwarzen, das Robert Spencer hier erwähnt. Als Jim Crow Laws, also Jim-Crow-Gesetze) werden in den USA Gesetze bezeichnet, die von 1876 bis 1964 die Rassentrennung (vor allem zwischen Afroamerikanern und Weißen) vorschrieben, i-d.info]
5. "unser Haar vorne schneiden, unsere hergebrachte Kleidung tragen, wo immer wir sind, und Gürtel um unsere Taillen tragen" - diese Gürtel sind so beschaffen, daß ein Muslim einen Nicht-Muslim als solchen erkennen kann und nicht den Fehler macht, ihn mit "As-salaamu aleikum" („der Frieden auf euch!“) zu grüßen, welches der muslimische Gruß für einen anderen Muslim ist
6. "Führer für die Muslime sein und es unterlassen, deren Privatsphäre in ihren Wohnungen zu verletzen".

Die Christen schworen: "Wenn wir irgendeines dieser Versprechen brechen, die wir zu eurem Vorteil gegenüber uns gemacht haben, dann ist unsere Dhimma (Schutzversprechen) gebrochen und ihr dürft mit uns verfahren wie mit Aufständischen und Rebellen."

Selbstverständlich ist der Pakt von Umar ein Dokument des siebten Jahrhunderts. Aber der Imperativ, die Nicht-Muslime zu unterjochen, wie durch Koranvers 9:29 angeordnet und durch diesen Pakt ausgearbeitet, wurde und blieb Teil des islamischen Gesetzes. Im neunzehnten Jahrhundert begannen die westlichen Mächte das letzte islamische Reich, das osmanische Reich, unter Druck zu setzen, die Dhimma abzuschaffen. In Bagdad beklagte im frühen neunzehnten Jahrhundert Scheich Syed Mahmud Allusi (1802-1853), Autor des bekannten Korankommentars Ruhul Ma’ani, daß die Muslime so schwach geworden waren, daß die Dhimmis die Dschizya durch Bevollmächtigte bezahlen ließen, anstatt sie selbst zu Fuß auszuhändigen. In seinem Tafsir (Korankommentar) Anwar al-Bayan bedauert der im zwanzigsten Jahrhundert lebende indische Mufti Muhammad Aashiq Ilahi Bulandshahri, daß "in den heutigen Zeiten das System der Buße (Dschizya) von den Muslimen überhaupt nicht ausgeübt wird. Es ist in der Tat bedauerlich, daß die muslimischen Staaten nicht nur davor zurückschrecken, die Buße (Dschizya) den Ungläubigen (Kuffar) aufzuerlegen, sondern daß sie ihnen mehr Rechte als den Muslimen gewähren und sie mehr respektieren. Sie begreifen nicht, daß Allah verlangt, daß die Muslime keinen Respekt gegenüber irgendeinem Ungläubigen (Kafir) zeigen, und daß sie ihnen keinerlei Sonderrechte zugestehen sollten."

Der einflußreiche Dschihad-Theoretiker Sayyid Qutb (1906-1966) betont, daß diese Regeln wiederbelebt werden sollten, denn "diese Verse sind als generelle Anweisung gegeben worden, und der Befehl, die Leute der früheren Offenbarungen zu bekämpfen, bis sie die Unterwerfungssteuer bereitwillig aus der Hand bezahlen und kleinlaut sind, ist auch von allgemeiner Bedeutung."(siehe "In the Shade of the Qur’an", Band VIII, S. 126).

Gleichfalls stellt der pakistanische Dschihad-Autor und Aktivist Syed Abul A’la Maududi (1903-1979) fest, daß es "die einfache Tatsache ist, daß nach dem Islam den Nicht-Muslimen die Freiheit gewährt wird, außerhalb der islamischen Gemeinde zu bleiben und an ihren falschen, menschengemachten Wegen festzuhalten, wenn sie es wollen". Das fängt jeden potentiellen Widerspruch zwischen seinem Verständnis von Vers 29 und Vers 2:256, "In der Religion gibt es keinen Zwang", ab. Maududi fährt fort, indem er erklärt, daß die Ungläubigen "hingegen absolut kein Recht haben, die Zügel der Macht in irgendeinem Teil von Gottes Erde an sich zu reißen, noch die gemeinsamen Angelegenheiten der Menschen nach ihren eigenen falsch verstandenen Doktrinen zu regeln. Denn wenn man ihnen dazu Gelegenheit gibt, werden Korruption und Unrecht folgen. In solch einer Situation wären die Gläubigen in der Pflicht, ihr Äußerstes zu tun, sie von der Macht zu vertreiben und sie dahin zu bringen, in Unterwerfung zur islamischen Lebensweise zu leben." ("Towards Understanding the Qur’an", Bd. III, S. 202).

[Robert Spencer ergänzte diesen Teil seines Koranblogs um folgenden Kommentar:]

"Islam-Apologeten im Westen versichern heute üblicherweise, dass Vers 9:29 den Krieg nur gegen diejenigen Juden und Christen befiehlt, die gegen Mohammed gekämpft haben, und gegen keine anderen. Ich wünschte, jeder Muslim würde das glauben, aber unglücklicherweise war das nie der Mainstream des islamischen Verständnisses dieses Verses. Wenn es so gewesen wäre, wäre der Pakt von Umar, den ich oben beschrieben habe, gar nicht geschlossen worden - denn er wurde nach Mohammeds Tod mit Christen geschlossen, gegen die er nicht gekämpft hatte. Das allein, wie auch die Lehren von allen islamischen Rechtsschulen, verdeutlicht, daß dieser Vers immer so verstanden wurde, daß er einen universalen Anwendungsbereich hat."

Nächste Woche: Warum die Juden und Christen beide von Allah verflucht sind.

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  9, 30-49

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Englischer Original-Artikel:
        BLOGGING THE QUR'AN, Blogging the Qur’an: Sura 9, “Repentance”, verse 29, Part 2

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        Adel Th. Khoury, ISBN alt: 3579080245, ISBN neu: 978-3579080246
        Rudi Paret, ISBN alt: 3170198297, ISBN neu: 978-3170198296

Online existieren n.a. folgende deutschsprachige Nachschlagemöglichkeiten:
        theology.de
        Saudisches Dawa-Ministerium
Zu unserem großen Bedauern ist die Übersetzungs-Synopsis der Nur-Koraner (war mal www.nur-koran.de) aus dem Netz verschwunden.

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